Wir beraten fachkundig zu allen Fragen!
Fragen Sie vorab nach unserer Kosteneinschätzung, wenn sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen!
Kurzfristige Erstberatung. Kompetente Hilfe z.B. bei Kündigung, Unfall, Rente, Krankengeld oder einem ärztlichen Fehler. Wir helfen Ihnen.

Seit 1985* im Herzen von Neukölln
Rudower Straße 132
Ecke Johannisthaler Chaussee
12351 Berlin
Tel: (030) 667 90 80
Arbeitsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht sind unsere besonderen Schwerpunkte
Mit unserer langjährigen Berufserfahrung und umfassendem Fachwissen helfen wir Ihnen professionell bei Problemen im Arbeits-, Medizin- und Sozialrecht.
Wir sind zwei erfahrene Anwälte (Rechtsanwalt Schwonburg seit 1995, Rechtsanwalt Szotowski seit 1998), was Sie an unseren vier Fachanwaltschaften erkennen können. Rufen Sie uns an, wenn Sie eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben. Wir unterstützen Sie bei Unfällen, einer Rentenablehnung, der Schwerbehinderung, einem ärztlichen Fehler und allen Vertragsstreitigkeiten.
Wir nutzen modernste Bürotechnik zum Wohle unserer Mandanten: Durch elektronische Aktenführung können wir auf Ihre Anfragen schnell reagieren, in der Regel am nächsten Tag.
Rechtsanwalt Schwonburg ist seit 2001 Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2000 Fachanwalt für Sozialrecht. Rechtsanwalt Szotowski (freie Mitarbeit) ist seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2009 Fachanwalt für Medizinrecht. Wir stehen Ihnen als erfahrene Experten zur Seite.
Ein Anruf oder eine Mail genügen um mit uns in Kontakt zu treten. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Anfrage in eines unserer Spezialgebiete fällt oder wenn Sie vorab Informationen zu den Kosten wünschen, stehen wir Ihnen gerne mit professioneller Beratung zur Seite.
Wir helfen Ihnen.
Engagiert, schnell und unkompliziert.
Arbeitsrecht __
Arbeitsrecht – das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ist einer unserer besonderen Schwerpunkte. Wir beraten Sie, wenn Sie
- eine Kündigung oder Abmahnung bekommen haben
- keine oder zu niedrige Zahlungen vom Arbeitgeber erhalten
- gemobbt werden
- Ihren befristeten Arbeitsvertrag entfristen oder
- ein Arbeitsverhältnis mit Abfindung beenden wollen.
Wir betreuen sehr viele Mandanten aus dem öffentlichen Dienst, Arbeiter, Angestellte, Personal- und Betriebsräte und Arbeitgeber.
Tipp: Bitte beachten Sie besonders, dass bei einer Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Klage eingereicht werden muss – sonst ist die Kündigung wirksam.
Generell sollten Sie im Arbeitsrecht mit einer Beratung nicht zu lange warten, da oft sehr strenge Fristen gelten, z. B. Ausschlussfristen – eine Art kleiner „Verjährung“ –, durch die Ansprüche schon nach wenigen Wochen oder Monaten verfallen.
__ Arbeitsrecht
Arbeitsrecht – das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ist einer unserer besonderen Schwerpunkte. Wir beraten Sie, wenn Sie
- eine Kündigung oder Abmahnung bekommen haben
- keine oder zu niedrige Zahlungen vom Arbeitgeber erhalten
- gemobbt werden
- Ihren befristeten Arbeitsvertrag entfristen oder
- ein Arbeitsverhältnis mit Abfindung beenden wollen.
Wir betreuen sehr viele Mandanten aus dem öffentlichen Dienst, Arbeiter, Angestellte, Personal- und Betriebsräte und Arbeitgeber.
Tipp: Bitte beachten Sie besonders, dass bei einer Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Klage eingereicht werden muss – sonst ist die Kündigung wirksam.
Generell sollten Sie im Arbeitsrecht mit einer Beratung nicht zu lange warten, da oft sehr strenge Fristen gelten, z. B. Ausschlussfristen – eine Art kleiner „Verjährung“ –, durch die Ansprüche schon nach wenigen Wochen oder Monaten verfallen.
Sozialrecht __
Sozialrecht ist einer unserer besonderen Schwerpunkte. Wir vertreten selbstverständlich auch Arbeitgeber im Falle von Betriebsprüfungen und Beitragsnachforderungen durch Sozialversicherungsträger, einschließlich etwaiger Strafverfahren. Darüber hinaus aber auch:
- Arbeitslosengeld (z.B. Sperrzeit, Rückforderung)
- Krankenversicherung (z.B. Kostenübernahme, Beitragsnachforderungen)
- Pflegeversicherung (z.B. höhere Pflegestufe)
- Sozialhilfe (z.B. Unterhaltsprüfung Angehöriger bei stationärer Pflege)
- Erwerbsminderungsrenten (z.B. Rentenablehnung, Ende einer befristeten Rente, AAÜG)
- die Anerkennung der Schwerbehinderung (Verschlimmerung, BVG-Fahrten)
Tipp: Sie erhalten zu allen Leistungen einen Bescheid (falls nicht, kann Untätigkeitsklage erhoben werden). Gegen diesen muss innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch erhoben werden – sonst wird er wirksam. Wird ihr Widerspruch zurückgewiesen, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Bescheid ist nur die Klage möglich (Frist: ein Monat).
__ Sozialrecht
Sozialrecht ist einer unserer besonderen Schwerpunkte. Wir vertreten selbstverständlich auch Arbeitgeber im Falle von Betriebsprüfungen und Beitragsnachforderungen durch Sozialversicherungsträger, einschließlich etwaiger Strafverfahren. Darüber hinaus aber auch:
- Arbeitslosengeld (z.B. Sperrzeit, Rückforderung)
- Krankenversicherung (z.B. Kostenübernahme, Beitragsnachforderungen)
- Pflegeversicherung (z.B. höhere Pflegestufe)
- Sozialhilfe (z.B. Unterhaltsprüfung Angehöriger bei stationärer Pflege)
- Erwerbsminderungsrenten (z.B. Rentenablehnung, Ende einer befristeten Rente, AAÜG)
- die Anerkennung der Schwerbehinderung (Verschlimmerung, BVG-Fahrten)
Tipp: Sie erhalten zu allen Leistungen einen Bescheid (falls nicht, kann Untätigkeitsklage erhoben werden). Gegen diesen muss innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch erhoben werden – sonst wird er wirksam. Wird ihr Widerspruch zurückgewiesen, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Bescheid ist nur die Klage möglich (Frist: ein Monat).
Medizinrecht __
Wir vertreten Sie kompetent, falls Sie mit einer ärztlichen Behandlung nicht zufrieden waren, die Frage eines Behandlungsfehlers klären oder Schmerzensgeldansprüche verfolgen wollen. Oft kann eine schnelle Klärung durch Einsichtnahme in die Patientenakte, ein Anschreiben an die Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses und ein Schlichtungsverfahren herbeigeführt werden. Wir beraten Sie gern vorab zu Kosten, Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.
__ Medizinrecht
Wir vertreten Sie kompetent, falls Sie mit einer ärztlichen Behandlung nicht zufrieden waren, die Frage eines Behandlungsfehlers klären oder Schmerzensgeldansprüche verfolgen wollen. Oft kann eine schnelle Klärung durch Einsichtnahme in die Patientenakte, ein Anschreiben an die Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses und ein Schlichtungsverfahren herbeigeführt werden. Wir beraten Sie gern vorab zu Kosten, Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.
Vertragsrecht __
Falls Sie Schwierigkeiten beim Autokauf haben, auf Zahlung verklagt werden oder selbst Ansprüche durchsetzen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
__ Vertragsrecht
Falls Sie Schwierigkeiten beim Autokauf haben, auf Zahlung verklagt werden oder selbst Ansprüche durchsetzen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Kosten __
Für unsere Beratungsleistungen können die Kosten entweder von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden oder, falls Sie bedürftig sind (beispielsweise bei Bürgergeld-Bezug), bringen Sie bitte einen Beratungshilfeschein mit. Eine Anfrage und die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir. Den Beratungshilfeschein erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht (für Neukölln: Amtsgericht in der Karl-Marx-Straße 77-79).
Falls Sie die Beratung selbst bezahlen wollen, teilen wir Ihnen gerne vorher die voraussichtlichen Kosten mit.
Für die Vertretung vor Gericht gilt ebenfalls, dass die Kosten von Ihrer Rechtschutzversicherung getragen werden. Auch hier übernehmen wir die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung sowie die Abrechnung. Alternativ können wir für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hängt von der Bedürftigkeit (geringes Einkommen, kein Vermögen) und von den Erfolgsaussichten im Verfahren ab. Wir beraten Sie hierzu gerne und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung.
Falls Sie die Kosten für ein Gerichtsverfahren selbst tragen müssen, erstellen wir Ihnen kurzfristig eine Kostenschätzung.
Unsere Kanzlei –
fachkundig und unkompliziert.
Ihre Rechtsanwälte
seit 2006 in Neukölln __

Ihre Rechtsanwälte
seit 2006 in Neukölln __


Rechtsanwalt
__ Gerd Schwonburg
Rechtsanwalt Gerd Schwonburg, geb. 1965
Rechtsanwalt seit 1995
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001
Fachanwalt für Sozialrecht seit 2000
Sprachen: Englisch und Spanisch
* Die Kanzlei besteht seit 1985,
Eintritt im Jahr 2006, Übernahme im Jahr 2007
Rechtsanwalt
__ Gerd Schwonburg
Rechtsanwalt Gerd Schwonburg, geb. 1965
Rechtsanwalt seit 1995
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001
Fachanwalt für Sozialrecht seit 2000
Sprachen: Englisch und Spanisch
* Die Kanzlei besteht seit 1985,
Eintritt im Jahr 2006, Übernahme im Jahr 2007

Rechtsanwalt
Lars Szotowski __
Rechtsanwalt Lars Szotowski, geb. 1971
Mitarbeit in der Kanzlei seit 2025
Rechtsanwalt seit 1998
Fachanwalt für Medizinrecht seit 2009
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003
Rechtsanwalt
Lars Szotowski__
Rechtsanwalt Lars Szotowski, geb. 1971
Mitarbeit in der Kanzlei seit 2025
Rechtsanwalt seit 1998
Fachanwalt für Medizinrecht seit 2009
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003

Anja Grützmann __
Fachangestellte
Büroleitung

Anja Grützmann __
Fachangestellte
Büroleitung

__ Ilona Addis
__ Fachangestellte
Ilona Addis __
Fachangestellte
__ Israa Al-Juboori
__ Fachangestellte
Israa Al-Juboori __
Fachangestellte
Fachkundige Beratung __
zuverlässige
Interessenvertretung

Fachkundige Beratung __
zuverlässige
Interessenvertretung

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Bitte senden Sie über unser Kontaktformular eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer, wir rufen Sie zurück.
Telefonisch oder per Fax erreichen Sie uns unter den folgenden Nummern:
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Öffnungszeiten der Kanzlei:
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und nach Vereinbarung